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   OLG Köln, 30.04.1985 - 1 Ss 210/85 (Z)   

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OLG Köln, 30.04.1985 - 1 Ss 210/85 (Z) (https://dejure.org/1985,13777)
OLG Köln, Entscheidung vom 30.04.1985 - 1 Ss 210/85 (Z) (https://dejure.org/1985,13777)
OLG Köln, Entscheidung vom 30. April 1985 - 1 Ss 210/85 (Z) (https://dejure.org/1985,13777)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verjährung einer fahrlässigen Verkehrsordnungswidrigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VRS 69, 451
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 12.11.1970 - 1 StR 263/70

    Möglichkeit gegen einen Beschluss mit einer Rechtsbeschwerde vorzugehen - Hinweis

    Auszug aus OLG Köln, 30.04.1985 - 1 Ss 210/85
    Der Einzelfall gibt keine Veranlassung, Leitsätze für die Auslegung von Gesetzesbestimmungen des materiellen Rechts oder des Verfahrensrechts aufzustellen, Gesetzeslücken rechtschöpferisch auszufüllen oder schwer erträglichen Unterschieden in der Rechtsprechung entgegenzuwirken (BGH VRS 40, 134, 137).
  • BGH, 27.10.1970 - 5 StR 347/70

    Einstelllung des Bußgeldverfahrens auch ohne förmliche Zulassung eines Antrags

    Auszug aus OLG Köln, 30.04.1985 - 1 Ss 210/85
    Bei einem rechtzeitig gestellten und begründeten Zulassungsantrag ist der Ablauf der Verjährung auch ohne Zulassung der Rechtsbeschwerde von Amts wegen zu berücksichtigen (BGHSt 23, 365; BayObLG NJW 70, 620; OLG Hamm NJW 70, 2040; VRS 43, 291, weitere Nachweise bei Göhler, OWiG, 7. Aufl., Rdnr. 18, 19 zu § 31).
  • BGH, 14.03.1952 - 5 StR 248/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Köln, 30.04.1985 - 1 Ss 210/85
    Mit der Rüge der Verjährung gilt zugleich die Sachrüge als erhoben, da die Frage der Verjährung nicht unabhängig von der rechtlichen Würdigung der Tat geprüft werden kann (BGHSt 2, 385, 386) [BGH 14.03.1952 - 5 StR 248/52].
  • BayObLG, 15.09.1969 - 2b Ws (B) 21/69
    Auszug aus OLG Köln, 30.04.1985 - 1 Ss 210/85
    Bei einem rechtzeitig gestellten und begründeten Zulassungsantrag ist der Ablauf der Verjährung auch ohne Zulassung der Rechtsbeschwerde von Amts wegen zu berücksichtigen (BGHSt 23, 365; BayObLG NJW 70, 620; OLG Hamm NJW 70, 2040; VRS 43, 291, weitere Nachweise bei Göhler, OWiG, 7. Aufl., Rdnr. 18, 19 zu § 31).
  • OLG Karlsruhe, 09.10.2015 - 2 (6) SsBs 564/15

    Unterbrechung der Verfolgungsverjährung im Ordnungswidrigkeitenverfahren:

    Die Anberaumung einer Hauptverhandlung setzt nach in Rechtsprechung und Literatur durchgängig vertretener Auffassung die Festsetzung von Ort, Tag und Stunde der vorgesehenen Hauptverhandlung voraus (OLG Köln VRS 69, 451, 452; OLG Bamberg Beschluss vom 23.2.2015 - 3 Ss OWi 218/15, bei juris; Graf in KK-OWiG, 4. Aufl. 2014, § 33 Rn. 85; Rebmann/Roth/Herrmann, OWiG, 2. Aufl., § 33 Rn. 39a; vgl. auch Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 58. Aufl. 2015, § 213 Rn. 1; Gmel in KK-StPO, 7. Aufl. 2013, Rn. 2).
  • OLG Düsseldorf, 16.02.1999 - 2 Ss OWi 455/98

    Zur Verjährungsunterbrechung durch unsachliche Umterminierung

    Grundsätzlich liegt in jeder Terminsverlegung eine Anberaumung der Hauptverhandlung im Sinne des § 33 Abs. 1 Nr. 11 OWiG, die in der Regel Verjährung unterbricht (Göhler, OWiG, 12. Aufl., § 33 Rdz. 38; OLG Köln VRs 69, 451, 452).

    Dies gilt aber nur dann, soweit eine Verfügung nicht nur zum Schein, d. h. nur zum Zwecke der Unterbrechung der Verjährung ohne sachlichen Grund bzw. Anlass, oder willkürlich erlassen wird, sondern ernst gemeint ist und der Förderung des Verfahrens dienen soll und auch dienen kann (BayObLG a.a.O; OLG Koblenz a.a.O.; OLG Hamm NStZ 1982, 166; OLG Frankfurt NJW 1979, 2161, 2162; offengelassen OLG Köln VRs 69, 451, 452).

  • OLG Bamberg, 23.02.2015 - 3 Ss OWi 218/15

    Keine Unterbrechung der Verjährung bei Terminsbestimmung durch Geschäftstelle

    Von einer solchen kann nur gesprochen werden, wenn Ort, Tag und Stunde der vorgesehenen Hauptverhandlung festgesetzt wurden (OLG Köln VRS 69, 451; vgl. auch OLG Jena ZfSch 1998, 277).
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